Rechtsprechung
OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 5 ; ZPO § 567 Abs. 1 ; ZPO § 569
Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Fehlende Auseinandersetzung eines Sachverständigen mit Vorgutachten anderer Sachverständiger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mit Vorgutachten nicht befasst: Sachverständiger nicht befangen!
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Auswahl und Abschluss der Sachverständigen-Begutachtung - 2. Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Gutachten / c. Eigene wissenschaftliche Auseinandersetzung bei Verweis des Sachverständigen auf andere Gutachten?
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 08.12.2021 - 7 O 3385/20
- OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (…vgl. Senat, a.a.O.; vgl. Senat Beschluss vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris). - BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
Sachverständigenablehnung IV
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehler mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08- juris). - BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, II ZB 32/03 - juris). - BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehler mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08- juris). - OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (…vgl. Senat, a.a.O.; vgl. Senat Beschluss vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
- OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehler mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08- juris; Senat, Beschluss vom 31.01.2022 - 4 W 19/22 -, Rn. 5, juris).